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Teure Pensionäre |
| Anspruch | bei Aufgabe | von Amt und | Mandat ab | 55. Lebensjahr | Bruttobetrag nach 45 Jahren Einzahlung in Rentenkasse ab 65. Lebensjahr |
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| 9.520 Euro | 9.102 Euro | 8.937 Euro | 8.773 Euro | 6.410 Euro | 1.176 Euro |
| Angaben aus
Berliner Morgenpost vom 12. Janur 2005 mit Bezug auf Quelle: Bund der Steuerzahler, eigene Berechnung |
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Nun stellt sich mir die Frage,
welche Nebenjobs die Pensionäre haben
und wie hoch ist die Bemessungsgrenze ihres Zuverdienstes bis zum 65. Lebensjahr? Meine Bemessungsgrenze beträgt Euro 345,00. Alles, was darüber liegt, wird mit der Rente verrechnet oder muss zurückgezahlt werden. |